Schweizer SicherheitstresorFür DSG-Anforderungen ausgelegt Zero-Knowledge-Architektur · AES-256 Schweizer Hosting in Vorbereitung (Pilotphase)

Demonstration: Die aktuelle Speicherung erfolgt ausschliesslich in diesem Browser.

Rechtliches · Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Closed Beta / geschlossene Pilotphase: Die rechtlichen Dokumente bilden den aktuellen Entwicklungs- und Betriebsstand ab.

Kontaktstelle

PromptAudit™ Switzerland, c/o Vault Operations, Rapperswil-Jona, Schweiz. Für rechtliche, datenschutzbezogene oder vertragliche Anfragen: info@promptaudit-vault.ch

1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese AGB regeln die Nutzung von PromptAudit durch Unternehmen und andere gewerblich oder beruflich handelnde Organisationen. Sie gelten für die Closed Beta / geschlossene Pilotphase. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PromptAudit ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Pilotbetrieb

PromptAudit stellt eine browserbasierte Anwendung zur lokalen Verschlüsselung und Protokollierung von KI-Interaktionen bereit. Funktionsumfang, unterstützte Browser und Pilotzugang ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Während der Pilotphase dürfen Funktionen geändert, ergänzt, eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zumutbar ist.

3. Temporäres Nutzungsrecht

Der Kunde erhält für die vereinbarte Vertrags- oder Pilotdauer ein einfaches, widerrufliches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Anwendung im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eigentum und Immaterialgüterrechte an Software, Dokumentation, Marken und Gestaltung verbleiben bei PromptAudit beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

4. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, unerlaubte Vervielfältigung oder Weiterverbreitung, Weiterverkauf von Zugängen, Sicherheitsangriffe sowie die Nutzung für rechtswidrige Zwecke. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verwaltet Zugänge und Passphrasen sicher, prüft die Eignung der Anwendung für seinen konkreten Zweck und erstellt angemessene Sicherungskopien. Er stellt sicher, dass seine Nutzung von KI-Diensten, Personendaten und Berufsgeheimnissen rechtmässig erfolgt. PromptAudit ersetzt keine rechtliche, regulatorische oder sicherheitstechnische Einzelfallprüfung.

Es gilt das Modell der geteilten Verantwortung: PromptAudit verantwortet die clientseitige Verschlüsselung, die Speicherung ausschliesslich als Chiffrat und die append-only SHA-256-Hashkette, die auf die Nachweisbarkeit von Änderungen im Sinne von Art. 9 GeBüV ausgelegt ist. Der Kunde verantwortet den Schutz seiner Endgeräte, die Geheimhaltung seiner Schlüssel und die Wahl des KI-Anbieters. Ob die Aufbewahrung im Einzelfall den gesetzlichen Anforderungen genügt, beurteilt die Revisionsstelle des Kunden.

6. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Preise, Abrechnungsperiode und Leistungsumfang ergeben sich aus dem gewählten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) pro Benutzer und Monat, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sobald eine Steuerpflicht besteht.

Für Business- und Enterprise-Verträge mit jährlicher Laufzeit erfolgt die Abrechnung auf Rechnung. Rechnungen werden jährlich im Voraus gestellt und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; geschuldet ist ein Verzugszins von 5 % gemäss Art. 104 OR. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf PromptAudit den Zugang nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung vorübergehend sperren.

Für Self-Service-Lizenzen kann die Zahlung über einen im Bestellvorgang ausdrücklich angezeigten externen Zahlungsdienst erfolgen. Dessen Bedingungen und Datenschutzinformationen gelten ergänzend. Während der Pilotphase werden Zahlungsmodalitäten im Einzelvertrag bestätigt.

7. Verfügbarkeit, Gewährleistung und Änderungen

Die Anwendung wird während der geschlossenen Pilotphase im vorhandenen Entwicklungsstand bereitgestellt. Eine unterbrechungs-, fehler- oder verlustfreie Verfügbarkeit sowie die Eignung für einen bestimmten regulatorischen oder betrieblichen Zweck werden nicht zugesichert. PromptAudit behebt gemeldete Fehler nach Möglichkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Wiederherstellungsfrist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

8. Haftung während der geschlossenen Pilotphase

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Software-Ausfälle und Datenverluste ausgeschlossen. Der Kunde bleibt für Sicherungskopien, Schlüsselverwaltung und Wiederherstellungspläne verantwortlich. Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 100 OR, kann nicht ausgeschlossen werden und bleibt vorbehalten.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, dem vereinbarten Auftragsbearbeitungsvertrag bearbeitet. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen vertraulich.

10. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

Monatsabonnemente laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Jahresverträge haben eine feste Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden. Bereits bezahlte Vergütungen für die laufende Periode werden bei ordentlicher Kündigung nicht zurückerstattet.

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde exportiert benötigte Daten vor Ablauf des Zugangs; lokale verschlüsselte Bestände bleiben in seiner Verantwortung.

11. Schweizer Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände wird Rapperswil-Jona als Gerichtsstand vereinbart. Stand: 14. Oktober 2026, Closed Beta.