Schweizer SicherheitstresorFür DSG-Anforderungen ausgelegt Zero-Knowledge-Architektur · AES-256 Schweizer Hosting in Vorbereitung (Pilotphase)

Demonstration: Die aktuelle Speicherung erfolgt ausschliesslich in diesem Browser.

Compliance & Sicherheit

Dokumenten-Center

Unterlagen für Einkauf, IT-Sicherheit und Datenschutz – kompakt und nachvollziehbar.

Die Unterlagen werden nach einem kurzen Gespräch und vor Vertragsabschluss individuell bereitgestellt.

revDSG-Paragrafen-Matrix

Welcher Gesetzesartikel wie adressiert wird

Zuordnung der massgeblichen Artikel des Schweizer Datenschutzgesetzes (SR 235.1) zu den Funktionen von PromptAudit. PromptAudit unterstützt die Erfüllung dieser Pflichten; die Verantwortung bleibt beim Unternehmen.

  • Art. 6 DSG

    Bearbeitungsgrundsätze (Verhältnismässigkeit, Zweckbindung)

    Lokale RAM-Maskierung von Namen, IBAN und AHV-Nummern vor dem Versand an KI-Dienste

    Reduziert die Menge übermittelter Personendaten

    Technisch umgesetzt (Pilot)
  • Art. 7 DSG

    Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

    Maskierung und Verschlüsselung sind standardmässig aktiv, nicht optional

    Technische Voreinstellung statt Mitarbeiterdisziplin

    Technisch umgesetzt (Pilot)
  • Art. 8 DSG

    Datensicherheit (angemessene TOM)

    AES-256-GCM-Verschlüsselung im Browser mit PBKDF2-Schlüsselableitung; Backend speichert nur Chiffrat

    Siehe TOM-Katalog in Anhang 2 des AVV

    Technisch umgesetzt (Pilot)
  • Art. 9 DSG

    Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter

    Schweizer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Liste der Unterauftragsbearbeiter

    Vertragsvorlage, vor Abschluss juristisch zu prüfen

    Vertraglich geregelt
  • Art. 16–17 DSG

    Bekanntgabe ins Ausland

    Jurisdiktionsprüfung blockiert US-Speicheranbieter für BYOS; Zielarchitektur Schweizer Rechenzentren

    Wahl des KI-Anbieters bleibt Verantwortung des Kunden

    Unterstützt – Pflicht beim Kunden
  • Art. 12 DSG

    Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

    Exportierbare Audit-Protokolle als Grundlage für das Verzeichnis

    Das Verzeichnis selbst führt der Verantwortliche

    Unterstützt – Pflicht beim Kunden
  • Art. 22 DSG

    Datenschutz-Folgenabschätzung

    Technische Dokumentation und Risikorechner als Input für die DSFA

    Die DSFA führt der Verantwortliche durch

    Unterstützt – Pflicht beim Kunden
  • Art. 24 DSG

    Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

    Append-only SHA-256-Hashkette (WORM) zur Rekonstruktion; Meldefrist 48 Stunden gemäss AVV

    Meldung an den EDÖB erfolgt durch den Verantwortlichen

    Vertraglich geregelt

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. PromptAudit befindet sich in einer geschlossenen Pilotphase und ist nicht zertifiziert. Die Matrix ersetzt keine Prüfung durch Ihre Datenschutzberatung.

Modell der geteilten Verantwortung

Wer wofür verantwortlich ist

Verschlüsselung schützt Daten mathematisch, solange der Schlüssel geheim bleibt und das Endgerät nicht kompromittiert ist. Deshalb sind die Verantwortlichkeiten klar aufgeteilt.

PromptAudit Vault

Verantwortung von PromptAudit

  • Prompts und Antworten werden im Browser mit AES-256-GCM verschlüsselt; Schlüsselableitung via PBKDF2
  • Übermittelt und gespeichert werden ausschliesslich Chiffrate – kein Klartext auf unseren Servern
  • Append-only SHA-256-Hashkette: nachträgliche Änderungen werden erkennbar

Infrastruktur

Verantwortung von PromptAudit und Unterauftragsbearbeitern

  • Zugriffsbeschränkte Sicherung der Chiffrate, keine Änderung oder Löschung versiegelter Einträge
  • Ratenbegrenzung und serverseitige Prüfung geschützter Bereiche
  • Eigener Schweizer Speicher (BYOS, z. B. Infomaniak) in Vorbereitung

Kundenunternehmen

Verantwortung des Kunden

  • Sichere Aufbewahrung der Passphrase bzw. des Firmenschlüssels
  • Geschützte Endgeräte (Updates, Virenschutz/EDR) und Passwortrichtlinien
  • Interne KI-Richtlinie, Wahl des KI-Anbieters und Schulung der Mitarbeitenden

Unveränderbarkeit nach GeBüV Art. 9 (SR 221.431)

Die Geschäftsbücherverordnung verlangt, dass auf veränderbaren Informationsträgern gespeicherte Unterlagen nicht unbemerkt geändert werden können und Änderungen nachweisbar sind. PromptAudit verkettet jeden Auditeintrag mit dem SHA-256-Hash des Vorgängers; jede nachträgliche Änderung bricht die Kette und wird im Prüfbericht mit der betroffenen Position ausgewiesen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Garantie absoluter Sicherheit. Die GeBüV-Einordnung beschreibt ein Designziel; ob die Aufbewahrung im Einzelfall den Anforderungen genügt, ist durch Ihre Revisionsstelle zu beurteilen. Pilotphase, keine Zertifizierung.

Schutz durch PromptAudit

Viren-Resistenz: So ist das System selbst geschützt

Diese Massnahmen verringern die Angriffsfläche auf Server, Cloud und Browser-Erweiterung. Sie ergänzen den Virenschutz auf Ihren Endgeräten, ersetzen ihn aber nicht.

  • Isolierte Server-Umgebung

    Serverfunktionen laufen in isolierten, verwalteten Laufzeitumgebungen ohne eigene Server-Zugänge, die wir selbst betreiben müssten.

  • Keine Programm-Uploads

    Das System nimmt von aussen keine ausführbaren Dateien entgegen. Formulareingaben werden geprüft und begrenzt.

  • Nur Chiffrate in der Cloud

    Auch bei einem Server-Vorfall liegen Prompts und Antworten nur als AES-256-GCM-Chiffrat vor, ohne Schlüssel.

  • Abgeschottete Browser-Erweiterung

    Manifest V3 trennt die Erweiterung von besuchten Webseiten (Isolated Worlds). Webseiten-Skripte erhalten keinen direkten Zugriff.

  • Kein nachgeladener Fremdcode

    Der Code der Erweiterung ist fest im Paket enthalten; Manifest V3 untersagt das Ausführen von aus dem Internet nachgeladenem Code.

  • Browser-eigene Kryptografie

    Verschlüsselung nutzt die integrierte WebCrypto-Schnittstelle des Browsers statt eigener Krypto-Bibliotheken.

Wo die technische Grenze liegt

Ist auf einem Arbeitsplatz bereits Schadsoftware mit Administratorrechten aktiv, kann sie Tastatureingaben oder Bildschirminhalte im Betriebssystem abgreifen, bevor der Browser sie erhält. Das kann keine Browser-Anwendung verhindern – auch kein E-Banking. Dafür braucht es einen Endpoint-Schutz (EDR) auf Kundenseite.

Geplant: Veröffentlichung im Chrome Web Store und Microsoft Partner Center (inkl. Store-Prüfung und Signatur) sowie ein unabhängiger Penetrationstest.

Pilotphase: Store-Freigabe und Penetrationstest stehen noch aus. Keine Zertifizierung. Absolute Sicherheit kann kein System garantieren.

Checkliste für die Kunden-IT

Endgeräte schützen: 5 Massnahmen gegen Viren und Lücken

PromptAudit verschlüsselt Eingaben im Browser. Ist das Gerät selbst mit Schadsoftware befallen, kann diese Text jedoch abgreifen, bevor er verschlüsselt wird. Diese Massnahmen liegen in der Verantwortung Ihres Unternehmens.

  1. 01

    Aktiver Virenschutz / EDR

    Microsoft Defender for Endpoint oder eine gleichwertige EDR-Lösung auf allen Arbeitsplätzen aktivieren. So werden Spionagesoftware und Keylogger erkannt, bevor sie Eingaben vor der Verschlüsselung abgreifen können.

  2. 02

    Automatische Updates

    Betriebssystem (Windows, macOS) und Browser (Chrome, Edge, Firefox) zentral und automatisch aktualisieren, damit bekannte Sicherheitslücken rasch geschlossen werden.

  3. 03

    Kontrolle der Browser-Erweiterungen

    Fremde Erweiterungen können Webseiteninhalte mitlesen. Per Intune/GPO nur geprüfte Erweiterungen zulassen (Freigabeliste) und alle übrigen sperren.

  4. 04

    Geräte-Vollverschlüsselung

    BitLocker (Windows) bzw. FileVault (macOS) aktivieren, damit bei Verlust oder Diebstahl keine lokalen Daten ausgelesen werden können.

  5. 05

    Sichere Schlüsselverwaltung

    Passphrase bzw. Firmenschlüssel nur in einem Firmen-Passwortmanager aufbewahren, nie per E-Mail oder Chat teilen und nie an den Support senden. Zugänge mit Mehrfaktor-Authentifizierung schützen.

Empfehlungen zur Orientierung, keine abschliessende Sicherheitsberatung. Genannte Produkte sind Beispiele ohne Partnerschaft. Absolute Sicherheit kann kein System garantieren.

Geprüft wird der Code, nicht das Versprechen.

Der Quellcode des Capture-Agent wird nach Verifizierung und eNDA offengelegt. IT-Compliance und Security-Teams können selbst feststellen, dass AES-256-GCM im Browser verschlüsselt und kein Klartext-Prompt die Infrastruktur verlässt.

  • AES-256-GCM-Verschlüsselung im Browser-Kontext der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters
  • Schlüsselableitung per PBKDF2-SHA256; der Schlüssel wird nicht übertragen und nicht gespeichert
  • Kein Klartext-Prompt in Übertragung, Protokollierung oder Speicherung
crypto.subtle.encrypt({ name: "AES-GCM", iv }, key, plaintext)
Quellcode-Prüfung nach eNDA anfordern

Der Quellcode ist nicht öffentlich. Einsicht erhalten verifizierte CISOs, Auditoren und IT-Systemhäuser nach unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung (eNDA), befristet und schreibgeschützt. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor.