Rechtliches · Vertragsentwurf
Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)
Closed Beta / geschlossene Pilotphase: Die rechtlichen Dokumente bilden den aktuellen Entwicklungs- und Betriebsstand ab.
Kontaktstelle
PromptAudit™ Switzerland, c/o Vault Operations, Rapperswil-Jona, Schweiz. Für rechtliche, datenschutzbezogene oder vertragliche Anfragen: info@promptaudit-vault.ch
1. Parteien und Rollen
Verantwortlicher: der im Einzelvertrag bezeichnete Unternehmenskunde.
Auftragsbearbeiter: PromptAudit™ Switzerland, c/o Vault Operations, Rapperswil-Jona, Schweiz.
Der Kunde bestimmt Zweck und Mittel der Bearbeitung. PromptAudit bearbeitet Personendaten nur, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist und nach dokumentierter Weisung des Kunden.
2. Gegenstand, Dauer und Umfang
Gegenstand ist die technische Bereitstellung der vereinbarten PromptAudit-Funktionen während der Vertrags- und Pilotdauer. Die lokale Verschlüsselung im Browser erfolgt innerhalb der technischen Umgebung des Kunden. Eine Auftragsbearbeitung durch PromptAudit entsteht nur, soweit PromptAudit im Rahmen aktivierter Sicherungs-, Support- oder Verwaltungsfunktionen tatsächlich Zugriff auf verschlüsselte Datensätze oder zugehörige Metadaten erhält.
3. Datenkategorien und betroffene Personen
Je nach Konfiguration können verschlüsselte Prompt- und Antwortinhalte, technische Metadaten, Audit-Zeitpunkte, Benutzer- oder Organisationskennungen sowie Support- und Kontaktdaten betroffen sein. Betroffene Personen können Mitarbeitende, Beauftragte, Kunden oder sonstige Personen sein, deren Daten der Verantwortliche rechtmässig verarbeitet.
4. Weisungsgebundene lokale Verarbeitung
Prompt-Inhalte werden nach der Konfiguration und Weisung des Kunden lokal im Browser verarbeitet und mit AES-256-GCM verschlüsselt. Die Schlüsselableitung erfolgt clientseitig aus einer kundenseitig verwalteten Passphrase. PromptAudit fordert keine Übermittlung der Passphrase an und verwendet Klartextinhalte nicht für eigene Zwecke.
5. Zero-Knowledge-Prinzip
Die Architektur ist darauf ausgelegt, dass PromptAudit bei ordnungsgemässer Nutzung weder Passphrase noch Entschlüsselungsschlüssel erhält und serverseitig nur Chiffrat und erforderliche technische Metadaten verarbeitet. Das Zero-Knowledge-Prinzip beschreibt diese technische Rollen- und Zugriffstrennung; es ist keine Garantie gegen Fehlkonfigurationen, kompromittierte Endgeräte oder Handlungen im Verantwortungsbereich des Kunden.
6. Pflichten des Auftragsbearbeiters
PromptAudit bearbeitet Daten nur gemäss dokumentierter Weisung, verpflichtet zugriffsberechtigte Personen zur Vertraulichkeit, setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein und informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach Einschätzung von PromptAudit gegen anwendbares Datenschutzrecht verstösst. Gesetzlich verpflichtende Bearbeitungen werden dem Kunden mitgeteilt, soweit dies zulässig ist.
7. Technische und organisatorische Massnahmen
Die vereinbarten Massnahmen umfassen insbesondere clientseitige AES-256-GCM-Verschlüsselung, lokale Schlüsselableitung, rollenbezogene Zugriffsbeschränkungen, verschlüsselte Übertragung, protokollierte Integritätsnachweise und eine Trennung von Klartext und serverseitiger Sicherung. Während der Pilotphase werden diese Massnahmen risikobasiert überprüft und können weiterentwickelt werden.
8. Unterauftragsbearbeiter und Auslandbekanntgabe
PromptAudit informiert den Kunden über eingesetzte Unterauftragsbearbeiter, soweit diese im konkreten Leistungsumfang Personendaten im Auftrag bearbeiten. Neue Unterauftragsbearbeiter werden nach dem vereinbarten Verfahren angekündigt. Auslandbekanntgaben erfolgen nur unter den Voraussetzungen des DSG, insbesondere bei angemessenem Datenschutzniveau oder geeigneten Garantien.
9. Unterstützung, Meldungen und Kontrollen
PromptAudit unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei Betroffenenanfragen, Sicherheitsvorfällen und datenschutzrechtlichen Nachweisen, soweit die betreffenden Informationen im Einflussbereich von PromptAudit liegen. Kontroll- und Nachweisrechte werden unter Wahrung von Vertraulichkeit, Sicherheit und Verhältnismässigkeit ausgeübt.
Verletzungen der Datensicherheit im Sinne von Art. 24 DSG meldet PromptAudit dem Kunden ohne Verzug, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach gesicherter Kenntnisnahme. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Datenkategorien, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Massnahmen; fehlende Angaben werden nachgereicht. Die Meldung an den EDÖB obliegt dem Kunden als Verantwortlichem.
10. Rückgabe, Löschung und Vertragsende
Nach Ende der Leistung löscht oder gibt PromptAudit auf Weisung die in seinem Einflussbereich befindlichen Auftragsdaten zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Lokale Browser-Bestände, kundeneigene Speicherziele und Entschlüsselungsschlüssel liegen in der Verantwortung des Kunden.
11. Haftung und Rangfolge
Für Haftungsfragen gelten der Einzelvertrag und die AGB. Haftungsausschlüsse gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang; zwingende Haftung, insbesondere für Absicht und grobe Fahrlässigkeit nach Art. 100 OR, bleibt vorbehalten. Bei Widersprüchen zu Datenschutzfragen geht dieser unterzeichnete AVV dem allgemeinen Vertrag vor.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der vereinbarten Form. Es gilt Schweizer Recht. Die Anhänge 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrags. Stand des Vertragsentwurfs: 14. Oktober 2026, Closed Beta / geschlossene Pilotphase.
Anhang 1: Unterauftragsbearbeiter
Die folgende Aufstellung ist ein Entwurf und wird vor Unterzeichnung anhand des konkreten Leistungsumfangs bestätigt. Als «vorgesehen» bezeichnete Anbieter sind noch nicht produktiv angebunden.
| Anbieter | Funktion | Daten | Status |
|---|---|---|---|
| Cloud-Backend-Betreiber der Anwendung | Anwendungsbetrieb, Serverfunktionen, Chiffrat-Sicherung | Chiffrate, Hashes, technische Metadaten, verschlüsselte Anfragen | Aktiv (Pilot); Name und Standort werden im Einzelvertrag offengelegt |
| Infomaniak Network SA, Genf (CH) | Schweizer Objektspeicher (S3) für Audit-Chiffrate | Ausschliesslich Chiffrate und Hashes | Vorgesehen, nicht aktiv |
| E-Mail-Versanddienst | Administrative und transaktionale Benachrichtigungen | Kontaktdaten, Nachrichteninhalt ohne Prompt-Klartext | Wird im Einzelvertrag benannt |
Anhang 2: Technische und organisatorische Massnahmen (Art. 8 DSG, Art. 1–3 DSV)
- Vertraulichkeit / Verschlüsselung: AES-256-GCM im Browser, Schlüsselableitung via PBKDF2 aus kundenseitiger Passphrase; keine Übermittlung von Passphrase oder Schlüssel.
- Zugangskontrolle: Passwortgeschützte Administrationsbereiche mit serverseitiger Prüfung und zeitlich begrenzter, verschlüsselter Sitzung.
- Zugriffskontrolle: Datenbankrichtlinien auf Zeilenebene; Sicherungstabellen ausschliesslich für privilegierte Serverfunktionen zugänglich.
- Übertragungskontrolle: Transportverschlüsselung (TLS); serverseitig werden nur Chiffrate und technische Metadaten übertragen.
- Integrität: Append-only-Protokollierung mit verketteter SHA-256-Hashkette (WORM-Prinzip); nachträgliche Änderungen werden erkennbar.
- Trennungskontrolle: Mandantenbezogene Schlüssel; Klartext verbleibt im Browser-Arbeitsspeicher des Kunden.
- Verfügbarkeit: Lokale Speicherung im Browser plus asynchrone Chiffrat-Sicherung; kundenseitige Sicherungskopien bleiben erforderlich.
- Jurisdiktion: Für Mandanten mit Jurisdiktion Schweiz werden Speicheranbieter unter US-CLOUD-Act technisch gesperrt.
Hinweis: Pilotphase; kein unabhängiger Sicherheitsaudit und keine Zertifizierung. Die Massnahmen werden risikobasiert überprüft.